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Meine Stadtwerke

Förderungen Gewerbeobjekte

a)    Förderungen des Land Kärnten

Förderung durch die Abt. 15 – Umwelt, UA Energiewirtschaft (Auszug)

Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30%, bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung und Anschluss an eine Fernwärme, deren Wärme zumindest 90%  aus biogenen Brennstoffen oder Restmüll stammt, in Höhe von 40% der anerkannten Investition  gewährt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

b) Kommunalkredit:

Fernwärmeanschluss bis 400 kW:

1. Zielgruppe:

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit
  • Contractoren

2. Fördergegenstand:

Investitionen innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Antragstellers (z.B. Übergabestation, Einbindung ins Heizungssystem), die zum Anschluss an das Fernwärmenetz erforderlich sind.
 
3. Förderhöhe:

Die Förderung wird abhängig von der Anschlussleitung gemäß folgenden  Pauschalsätzen ausbezahlt:

  • 56 Euro / kW für 0 bis 100 kW
  • 32 Euro / kW für jedes weitere kW bis zu der Leistungsgrenze von max. 400 kW
  • Bei Anschluss an ein fossiles Fernwärmenetz wird die Pauschale halbiert
  • Für eine externe Energieberatung von mindestens 8 Stunden wird eine Pauschale von 300 Euro gewährt

Die Förderung ist in jedem Fall mit 30% (im Fall fossiler Fernwärme mit 10%) der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt.

4. Fördervoraussetzungen:

Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
 
Weitere Informationen finden Sie hier.

Fernwärmeanschluss über 400 kW:

1. Zielgruppe:

  • Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten
  • Gemeinnützige Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit
  • Energieversorgungsunternehmen, Contractoren

2. Fördergegenstand:

Investitionen innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Antragstellers (z.B. Übergabestation, Einbindung ins Heizungssystem), die zum Anschluss an das Fernwärmenetz erforderlich sind.
 
3. Förderungssatz:

  • Der Standardfördersatz beträgt 20% (und allfällige Zuschläge) der umweltrelevanten Investitionskosten bei Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern und 10% (und allfällige Zuschläge) der umweltrelevanten Investitionskosten bei Fernwärme aus nicht erneuerbaren Energieträgern

4. Fördervoraussetzungen:

  • Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen
  • Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindesten 10.000 Euro betragen
  • Die durch das Projekt erzielte CO2 Reduktion muss mindestens 4,45 t/a betragen. Dieser Wert wird für Ihr Projekt  von der Abwicklungsstelle ermittelt.

Weitere Informationen finden Sie hier.