Förderung durch die Abt. 15 – Umwelt, UA Energiewirtschaft (Auszug)
Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30%, bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung und Anschluss an eine Fernwärme, deren Wärme zumindest 90% aus biogenen Brennstoffen oder Restmüll stammt, in Höhe von 40% der anerkannten Investition gewährt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fernwärmeanschluss bis 400 kW:
1. Zielgruppe:
- Unternehmen
- Gemeinnützige Vereine
- Konfessionelle Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit
- Contractoren
2. Fördergegenstand:
Investitionen innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Antragstellers (z.B. Übergabestation, Einbindung ins Heizungssystem), die zum Anschluss an das Fernwärmenetz erforderlich sind.
3. Förderhöhe:
Die Förderung wird abhängig von der Anschlussleitung gemäß folgenden Pauschalsätzen ausbezahlt:
- 56 Euro / kW für 0 bis 100 kW
- 32 Euro / kW für jedes weitere kW bis zu der Leistungsgrenze von max. 400 kW
- Bei Anschluss an ein fossiles Fernwärmenetz wird die Pauschale halbiert
- Für eine externe Energieberatung von mindestens 8 Stunden wird eine Pauschale von 300 Euro gewährt
Die Förderung ist in jedem Fall mit 30% (im Fall fossiler Fernwärme mit 10%) der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt.
4. Fördervoraussetzungen:
Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
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Fernwärmeanschluss über 400 kW:
1. Zielgruppe:
- Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten
- Gemeinnützige Vereine und konfessionelle Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit
- Energieversorgungsunternehmen, Contractoren
2. Fördergegenstand:
Investitionen innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Antragstellers (z.B. Übergabestation, Einbindung ins Heizungssystem), die zum Anschluss an das Fernwärmenetz erforderlich sind.
3. Förderungssatz:
- Der Standardfördersatz beträgt 20% (und allfällige Zuschläge) der umweltrelevanten Investitionskosten bei Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern und 10% (und allfällige Zuschläge) der umweltrelevanten Investitionskosten bei Fernwärme aus nicht erneuerbaren Energieträgern
4. Fördervoraussetzungen:
- Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen
- Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindesten 10.000 Euro betragen
- Die durch das Projekt erzielte CO2 Reduktion muss mindestens 4,45 t/a betragen. Dieser Wert wird für Ihr Projekt von der Abwicklungsstelle ermittelt.
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