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Meine Stadtwerke

Förderungen Wohnobjekte

a)  Förderungen des Landes Kärnten

Die Förderung des Landes Kärnten sieht Fördermöglichkeiten entweder als Wohnbau- oder als Energieförderung vor. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art der Anlage (Neubau oder Umbau) und Gebäudestruktur (Ein- oder Mehrfamilienhaus).

Die Wohnbauförderung berücksichtigt die prioritäre Behandlung der Fernwärme in Klagenfurt.

1) Förderung durch die Abt. 8 – Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz

Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 40% der anerkannten Investition gewährt. Die max. Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

 a) Einfamilienhaus  € 1.100,00
 b) Zweifamilienhaus  € 1.450,00
 c) Abnehmer im Gruppen- und großvolumigen Wohnbau  
  - pro Wohnung höchstens  €    350,00
  - pro Anlage jedoch mindestens  € 1.800,00
 d) Bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung verdoppelt sich die Förderung von lit. a bis c bei Anschluss an eine Fernwärme deren Wärme zumindest zu 90% aus biogenem Brennstoff oder Restmüll stammt.  

Weitere Informationen finden Sie hier.


2) Förderung über die Wohnbauförderung

Die Wärmeversorgung hat durch „innovative klimarelevante Systeme“ zu erfolgen, sofern die zu fördernde Baulichkeit nicht im Bereich einer Fernwärmeanlage mit Fernwärme aus einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage oder mit Fernwärme aus einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80% liegt und der Anschluss an dieses Netz mit einem besonders hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist. Diese innovativen Klimarelevanten Systeme sind folgende:

Auszug aus den Förderrichtlinien Kärnten:
c. Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004, S. 50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.

Die Warmwasserbereitung hat über eine thermische Solaranlage zu erfolgen. Von dieser Bedingung kann abgesehen werden, wenn eine Solaranlage einschließlich derer Komponenten nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Eine Anlage ist dann  lagebedingt nicht wirtschaftlich, wenn am Standort des Gebäudes zu geringe Sonneneinstrahlung nachgewiesen werden kann. Von der Bedingung der Warmwasserbereitung über eine thermische Solaranlage kann weiters abgesehen werden, wenn

  • die Warmwasserbereitung über Fernwärme erfolgt
  • die Warmwasserbereitung über eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energie, wobei ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 65 Liter je kW installierter Heizlast (gemäß Typenschild des Wärmeerzeugers) vorzusehen ist
  • oder durch eine Brauchwasserwärmepumpe erfolgt

Weitere Informationen finden Sie hier.

b)    Förderungen der Stadt Klagenfurt am Wörthersee 

Die Förderung der Stadt Klagenfurt sieht eine Investitionskostenbeteiligung nach einem Förderpunktesystem vor.

Bei Errichtung eines Fernwärmeanschlusses in einem Mehrfamilienhaus gilt folgendes:

Anschlussleistung in kW Punkte Förderbetrag €
Bis einschließlich 20 kW 8 480
Bis einschließlich 70 kW 12 720
Bis einschließlich 120 kW 16 960
Bis einschließlich 170 kW 20 1200
Bis einschließlich 220 kW 24 1440
Bis einschließlich 270 kW 28 1680
Über 270 kW 30 1800
Die Förderung der Maßnahme „Umstellung auf Erdgas mit Brennwerttechnik“, „ Umstellung auf Biomasse mit automatischer Brennraumbeschickung“ und „Umstellung auf Wärmepumpe“ ist ausgeschlossen, wenn der Anschluss an eine Fernwärmeversorgungsanlage gegen ortsübliche Anschlussgebühr möglich ist.
Allgemeine Bestimmungen:
  • Art der Förderung: einmaliger verlorener Direktzuschuss
  • Pro Antragsteller kann eine maximale Punktezahl von 20 gefördert werden. Ausnahme: Höchstpunktezahl 30 bei Fernwärmeanschlüssen für Mehrfamilienhäuser
  • Ein Punkt hat den Gegenwert von € 60,-

Weitere Informationen finden Sie hier.