Die Förderung des Landes Kärnten sieht Fördermöglichkeiten entweder als Wohnbau- oder als Energieförderung vor. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art der Anlage (Neubau oder Umbau) und Gebäudestruktur (Ein- oder Mehrfamilienhaus).
Die Wohnbauförderung berücksichtigt die prioritäre Behandlung der Fernwärme in Klagenfurt.
1) Förderung durch die Abt. 8 – Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz
Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 40% der anerkannten Investition gewährt. Die max. Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
| a) Einfamilienhaus | € 1.100,00 |
| b) Zweifamilienhaus | € 1.450,00 |
| c) Abnehmer im Gruppen- und großvolumigen Wohnbau | |
| - pro Wohnung höchstens | € 350,00 |
| - pro Anlage jedoch mindestens | € 1.800,00 |
| d) Bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung verdoppelt sich die Förderung von lit. a bis c bei Anschluss an eine Fernwärme deren Wärme zumindest zu 90% aus biogenem Brennstoff oder Restmüll stammt. |
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2) Förderung über die Wohnbauförderung
Die Wärmeversorgung hat durch „innovative klimarelevante Systeme“ zu erfolgen, sofern die zu fördernde Baulichkeit nicht im Bereich einer Fernwärmeanlage mit Fernwärme aus einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage oder mit Fernwärme aus einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80% liegt und der Anschluss an dieses Netz mit einem besonders hohen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist. Diese innovativen Klimarelevanten Systeme sind folgende:
Auszug aus den Förderrichtlinien Kärnten:
c. Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004, S. 50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.
Die Warmwasserbereitung hat über eine thermische Solaranlage zu erfolgen. Von dieser Bedingung kann abgesehen werden, wenn eine Solaranlage einschließlich derer Komponenten nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Eine Anlage ist dann lagebedingt nicht wirtschaftlich, wenn am Standort des Gebäudes zu geringe Sonneneinstrahlung nachgewiesen werden kann. Von der Bedingung der Warmwasserbereitung über eine thermische Solaranlage kann weiters abgesehen werden, wenn
- die Warmwasserbereitung über Fernwärme erfolgt
- die Warmwasserbereitung über eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energie, wobei ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 65 Liter je kW installierter Heizlast (gemäß Typenschild des Wärmeerzeugers) vorzusehen ist
- oder durch eine Brauchwasserwärmepumpe erfolgt
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