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Meine Stadtwerke

Strom

Mehr als 50.000 Stromkunden vertrauen uns und sind Partner der Energie Klagenfurt GmbH (EKG). Wir liefern diese unverzichtbare Energie rund um die Uhr unseren Kunden direkt ins Haus, zum Arbeitsplatz oder ins Unternehmen.

Wir stehen unseren Kunden als verantwortungsvoller Energie-Dienstleister jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Dabei setzen wir auf regionale Stärke und die Kompetenz unserer erfahrenen Mitarbeiter.

Die Nähe zu unseren Kunden und eine rasche und lösungsorientierte Betreuung ist unser oberstes Unternehmensziel. Unser Motto lautet „Rundum Sorglos“.

Der Strompreis setzt sich aus 3 Komponenten zusammen

1.) Der Energiepreis

  • Der Energie-Grundpreis wird taggenau berechnet und ist unabhängig von den verbrauchten Kilowattstunden.
  • Der Energiepreis ist verbrauchsabhängig. Die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) werden mit dem jeweils gültigen Arbeitspreis (lt. jeweiligem Produktblatt) multipliziert.

2.) Der Netzpreis

Wie auch bei den Energiekosten gibt es bei den Netzkosten einen Grundpreis, welcher unabhängig vom Stromverbrauch taggenau abgerechnet wird.

  • Das Netznutzungsentgelt deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Es wird von der Energie-Control-Kommission  festgelegt und setzt sich zusammen aus Netznutzung, Grund- und Netznutzungs-Arbeitspreis. Diese werden taggenau abgerechnet.
  • Das Netzverlustentgelt dient für die Deckung der Kosten auftretender Netzverluste aufgrund physikalischer Gegebenheiten bei der Übertragung und Verteilung der elektrischen Energie von den Stromerzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher.
    Der Messpreis deckt die Kosten, für die Errichtung und den Betrieb eines Zählers (Mess-Einrichtung) sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Zählereichung (Zählertausch). Der Mess-Preis ist ein Fixpreis, welcher von der Zählergröße abhängt und taggenau berechnet wird.

3.) Steuern und Abgaben

  • Die Elektrizitätsabgabe wird seit 1996 aufgrund eines Bundesgesetzes vom Kunden eingehoben und direkt an das Finanzamt abgeliefert.
  • Seit dem 1.7.2012 wird die Ökostrompauschale eingehoben. Hiermit werden die Mehrkosten finanziert, die durch den Betrieb von sonstigen Ökostromanlagen (Biomasse, Photovoltaik, Windkraft) sowie mittlerer Wasserkraft und fossilen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entstehen. Diese Pauschale wird pro Zählpunkt laut dem Ökostromgesetz 2012 §45 verrechnet. Die Ökostrompauschale ist ein Fixpreis, welcher taggenau berechnet wird.
  • Ebenfalls seit 1.7.2012 wird der 
    - Ökostromförderbeitrag Netzverluste 
    - Ökostromförderbeitrag Netznutzung und der
    - Ökostromförderbeitrag Grundpreis gem. § 48 Ökostromgesetz 2012 verrechnet.
    Diese Förderbeiträge dienen zur Abdeckung der Mehraufwendung der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG für KWK-Anlagen, Kleinwasserkraftanlagen, mittlere Wasserkraftanlagen und sonstigen Ökostromanlagen. Der Ökostromförderungbeitrag Netzverluste und Netznutzung wird laut den verbrauchten Kilowattstunden (kWh) verrechnet. Der Ökostromförderbeitrag Grundpreis ist ein Fixpreis, welcher taggenau abgerechnet wird. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der  Ökostromförderungsverordnung 2012 § 2 (1).
  • Die Benützungsabgabe ist die Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes der Stadt Klagenfurt. Diese wird laut Verordnung im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingehoben.

Unsere AGB finden Sie hier.